Qualitätssicherung
Als Sachverständige bringen wir langjährige Praxiserfahrung aus der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen mit. Wir verfügen über qualifizierte psychologische und pädagogische Fachkenntnisse aus den Gebieten Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, Diagnostik, Beratung und Therapie mit Kindern und Erwachsenen, bilden uns kontinuierlich in unserem Fachgebiet weiter und können so auf den aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstand zurückgreifen.
Ein wichtiges Anliegen der Praxisgemeinschaft stellt die Qualitätssicherung der Sachverständigentätigkeit dar. Diese wird gewährleistet durch:
- Die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
- Die Einhaltung der wissenschaftlichen Mindestanforderungen an die Qualität von aussagepsychologischen Gutachten.
- Regelmäßige fachlich geleitete Supervision, Intervision sowie fallübergreifenden überregionalen kollegialen Austausch.
- Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen der föderativen Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP / DGPs).
- Die aktuellsten Testverfahren sowie Fachzeitschriften und Fachbücher, über die wir verfügen.
- Die zuverlässige Dokumentation der Vorgehensweise bei den Begutachtungen und den Untersuchungen (z.B. durch Tonbandmitschnitte/Videoaufnahmen).